Weiden. Unternehmen in witterungsabhängigen Branchen werden oftmals mit saisonbedingten Arbeitsausfällen konfrontiert. Nicht selten werden deshalb Mitarbeiter gekündigt und im Frühjahr wird wieder neues Personal eingestellt. Dem soll das Kurzarbeitergeld entgegenwirken.

Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld und weiteren ergänzenden Leistungen können Arbeitgeber des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus vom 1. Dezember bis 31. März saisonbedingte Kündigungen vermeiden. Für Betriebe des Gerüstbaugewerbes beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November.

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„Die Agentur für Arbeit unterstützt mit Saison-Kurzarbeitergeld Unternehmen in den oben genannten Branchen bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen. Immer mehr Arbeitgeber nutzen diese Regelung in der Schlechtwetterzeit“, informiert Thomas Würdinger, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Weiden. „Mit Saison-Kurzarbeitergeld bleiben viele von Arbeitslosigkeit verschont und können sobald die Witterung es erlaubt, auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Vorteilhaft ist auch, dass ihr Arbeitslosengeldanspruch für die saisonbedingte Unterbrechung nicht aufgebraucht wird und außerdem die Beitragszeiten in der Kranken-, Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht unterbrochen werden.“

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Die Agentur für Arbeit kann Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) als Entgeltersatz für die Ausfallstunden der Arbeitnehmer zahlen, wenn aus wirtschaftlichen und/oder Witterungsgründen nicht gearbeitet werden kann und keine Arbeitszeitguthaben vorhanden sind. Ergänzende mögliche Leistungen sind Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld.

Ausführlichere Informationen sind auf der Webseite der Arbeitsagentur oder unter der Telefonnummer 0911 529-5032 zu erfragen.