Weiden. Ferienbonus in der Backstube: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät den Beschäftigten im heimischen Bäckerhandwerk, ihre Lohnabrechnung zu prüfen. „Bei der Juli-Abrechnung müssen die rund 430 Beschäftigten in Weiden bis zu 120 Euro mehr auf dem Lohnzettel haben“, sagt Rainer Reißfelder von der NGG Oberpfalz.

Neu sei, dass es erstmals einen pauschalen Betrag für alle Vollzeitkräfte in der Branche gebe. Für Teilzeit-Mitarbeiter werde das Urlaubsgeld anteilig gezahlt. „Dabei darf der Chef die Extra-Leistung nicht mit der neuen, erhöhten tariflichen Altersvorsorge verrechnen“, betont der Gewerkschafter.

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Urlaubsgeld auch in Brauereien, Milchbetrieben und Süßwarenindustire

Zum Urlaubsgeld-Check ruft die NGG auch alle Mitarbeiter im Gastgewerbe auf. „Viele Chefs vergessen ganz gern, Mitarbeitern in der Küche, im Service oder im Hotel die Sonderzahlung von bis zu 240 Euro zu überweisen“, erklärt Reißfelder. Das Urlaubsgeld stehe ihnen jedoch per Tarifvertrag zu. Einen Anspruch gebe es immer dann, wenn der Betrieb tariflich dem Arbeitgeberverband angehöre und der Mitarbeiter Gewerkschaftsmitglied sei.

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Wer dennoch leer ausgeht oder sich nicht sicher ist, ob ihm die Extra-Zahlung zusteht, der sollte sich an die NGG vor Ort wenden,

empfiehlt Rainer Reißfelder. Über ein Urlaubsgeld können sich in Bayern dieser Tage unter anderem auch die Beschäftigten in Brauereien, in der Milchwirtschaft, in der Süßwaren- und Nährmittelindustrie freuen. Hier liegt der „Ferienzuschlag“ sogar bei bis zu 414 Euro, so die NGG Oberpfalz.