Damit gilt der einheitliche VGN-Tarif für die Fahrten in Bussen und Bahnen auf mehr als 1000 Linien im gesamten Verbundgebiet. Der flächenmäßig größte Verkehrsverbund Bayerns und zweitgrößte in Deutschland umfasst ab Januar ein Gebiet von 20.400 Quadratkilometern, das ist vergleichbar mit der Fläche des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Im Gebiet des VGN lebt dann mehr als ein Viertel der Bevölkerung Bayerns.
Von den 96 bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind nun 32 Mitglied im VGN. Damit ist der Verkehrsverbund eine starke Vertretung der Nahverkehrsinteressen der Gebietskörperschaften der Europäischen Metropolregion Nürnberg und seiner mehr als 150 Verkehrsunternehmen gegenüber Verbänden, dem Freistaat Bayern und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft. Hierbei geht es unter anderem um abgestimmte Strategien für den Ausbau des Nahverkehrs, die Ausstattung mit Fördermitteln sowie die Verkehrsangebote im Schienenverkehr.
Nach einem langen Aufnahmeverfahren ist der Landkreis nun VGN-Mitglied und damit Teil eines großen Verbundes. Damit stärken wir den ÖPNV in unserem Landkreis und vereinheitlichen die Tarife. Das ist der richtige Schritt für die gesamte Region.
Landrat Roland Grillmeier
Auch die Bayerische Staatsregierung setzt ihrerseits auf die enge Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden und trägt deshalb bei der aktuellen Erweiterung des VGN einen Großteil der Kosten. Der Freistaat fördert den VGN-Beitritt auch mit Blick auf die Digitalisierung des ÖPNV. Serviceleistungen wie die Fahrplaninformationen in Echtzeit, der Onlineshop, der eTarif egon mit kilometergenauer Abrechnung oder der Aufbau einer übergreifenden Mobilitätsplattform könnten nicht isoliert von einzelnen Verkehrsunternehmen oder Gebietskörperschaften entwickelt und finanziert werden.
Die direkten Ansprechpartner für den ÖPNV bleiben
Unverändert bleibt die Verantwortung für den Betrieb der Linien, die Gestaltung der Fahrpläne sowie für den Verkauf von Tickets bei den Verkehrsunternehmen vor Ort. Sie sind weiterhin erster Ansprechpartner für die Fahrgäste. Wie bisher verbleibt auch die Zuständigkeit für den Schülerverkehr bei den Schulaufwandsträgern, das sind die jeweiligen Kommunen und Schulverbände. Die übergeordnete Planung des Verkehrsangebots ist nach wie vor Aufgabe der kreisfreien Städte und Landkreise sowie für den Schienenverkehr, die Bayerische Eisenbahngesellschaft, wie vom bayerischen ÖPNV-Gesetz festgelegt.
Was ändert sich mit dem VGN-Beitritt?
Eine wichtige Änderung ist die Umstellung auf den einheitlichen Verbundtarif. Die bisherigen Tarife in den Städten und Landkreisen verlieren damit ihre Gültigkeit. Zeitkarten, wie Wochen- und Monatskarten oder Abos, die vor dem 1. Januar gekauft wurden, gelten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer weiter. Bereits gekaufte Mehrfahrtenkarten, zum Beispiel Sechser-Tickets oder Streifenkarten, werden übergangsweise bis zum 31. März akzeptiert.
Neu sind ab 1. Januar die Liniennummern im Busverkehr. Alle Fahrpläne von Bussen und Bahnen werden dann Teil der Fahrplan- und Informationssysteme des VGN. Dazu erhalten die Linien im Beitrittsgebiet neue Nummern.
Hier kann man sich auf einen Blick auf den Landkreiskarten des VGN informieren.
Für die individuellen Verbindungen erfährt man hier die Liniennummern bereits jetzt über die Fahrplanauskunft. Im Januar werden dann auch die gedruckten Fahrplanheftchen an die Kundenbüros ausgeliefert.
Infos zu allen Fahrkarten gibt es hier.
An den meisten Bahnhaltepunkten sind mittlerweile Fahrkartenautomaten installiert. Einzelne Stationen werden im Januar noch nachgerüstet. Wer eine Mehrfahrtenkarte des VGN benutzt, muss diese bei Fahrtantritt entwerten. Das geht in der Regel an einem der an Stationen und in den Fahrzeugen installierten Entwerter. Bis zum Jahreswechsel werden die meisten Bahnstationen mit Geräten zum Abstempeln ausgerüstet sein. In wenigen Fällen erfolgt das bis Ende Januar.


Der Landkreis NEW und die Stadt Weiden schaffens einfach nicht☹️