Rund 3.500 Arbeitsunfälle wurden den Unfallversicherungsträgern in den vergangenen Jahren gemeldet, die auf Brände und Explosionen zurückzuführen waren. 2019 waren die Ursachen für Brände zu 30 Prozent die Elektrizität und zu 22 Prozent menschliches Fehlverhalten.

Ob menschlicher Fehler oder technischer Defekt – viele Brände könnten verhindert werden, wenn Gefahren und Risiken minimiert und frühzeitig die richtigen Maßnahmen getroffen würden. Das ist im Unternehmen die Aufgabe des betrieblichen Brandschutzes.

Sonja Schäffer, Sachgebietsleitung für Ausbildung bei den Johannitern in Ostbayern

Klare Vorgaben vom Gesetzgeber

Jedes Unternehmen ist laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, Mitarbeitende im Brandschutz auszubilden sowie eine jährliche Unterweisung aller Mitarbeitenden in Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen anzubieten.

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Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 ist ein Mindestwert von fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer vorgesehen. Je nach Kundenfrequenz und Gefährdungslage kann die Zahl auch höher liegen.

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Der Brandschutzhelferlehrgang

In nur vier Stunden machen die Johanniter die Teilnehmenden fit für den Ernstfall. Praxisorientierung steht dabei im Vordergrund.

Inhalte des Brandschutzhelfer-Lehrgangs:

  • Grundzüge des Brandschutzes und betriebliche Brandschutzorganisation
  • Gefahren durch Brände und richtiges Verhalten im Brandfall
  • Evakuierung
  • Praktische Feuerlösch-Übungen