Kurz vor Weihnachten erhielten die Beschäftigten des größten bayerischen Bildungsträgers, Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz), ein unschönes Geschenk ihres Arbeitgebers: Die Absage an die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezüglich der Aufnahme von Tarifverhandlungen. Auch der Kreisverband Nordoberpfalz, dem viele Beschäftigte des bfz angehören, zeigt sich fassungslos.
Tarifvertrag ist 2017 einseitig gekündigt worden
Der Tarifvertrag ist bereits 2017 einseitig durch den Arbeitgeber gekündigt worden, seitdem herrscht im bfz allerorts tariflose Willkür. Teils ist der alte Tarifvertrag noch in der Nachwirkung, für viele Neuangestellte gilt er hingegen nicht mehr. Die GEW bemüht sich bereits seit Jahren darum, die Beschäftigten des Bildungsträgers wieder unter einen Mantel- und einen Entgelttarifvertrag zu stellen.
Die Tarifkommission, der auch GEW-Mitglieder aus der Nordoberpfalz angehören, setzte sich verstärkt seit 2020 für Verhandlungen ein und wollte insbesondere eine Honorierung der Berufserfahrung durch Entgeltstufen durchsetzen. Bislang ist es nämlich so, dass teilweise jahrzehntelang Beschäftigte immer noch mit Mindestlohn, auf Grundlage des für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn in der Weiterbildung, vergütet werden, während neue Einstellungen, auch aufgrund von Fachkräftemangel, durchaus höher angesiedelt werden müssen.
„Keine Basis“ für Tarifverhandlungen
Doch allen Bemühungen hatte man nun ein jähes Ende gesetzt, indem die Geschäftsleitung in der Woche vor Weihnachten mitteilen ließ, dass sie für Tarifverhandlungen „keine Basis sehe“. GEW-Kreisvorsitzender Raul Vitzthum äußerte sich bestürzt über die Entwicklung: „Es ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten und auch für uns als Gewerkschafter. Tarifverträge sind der Garant für faire Arbeitsbedingungen und beugen wirksam drohender Altersarmut vor. Dass die bfz-Geschäftsführung dafür keine Notwendigkeit sieht, zeugt von wenig Wertschätzung für ihre Angestellten.“
„Wir können nur hoffen, dass der Arbeitsminister die Pläne für ein Tariftreuegesetz aus der letzten Legislaturperiode aus der Schublade holt. Denn nur wenn die öffentliche Vergabe von Aufträgen von Gesetz wegen an Tarifverträge geknüpft wird, sehe ich noch eine Chance, die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu locken“.

