Im Landkreis Tirschenreuth wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Die Entwicklung der Inzidenzwerte stellt sich folgendermaßen dar:

  • 01.09.2021 30,7
  • 02.09.2021 26,5
  • 03.09.2021 25,1

Damit gelten gemäß § 3 Abs. 6 Satz 3 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) ab Sonntag, 05.09.2021, 00:00 Uhr inzidenzabhängige Erleichterungen gemäß der 14. BayIfSMV (unabhängig davon, welcher Inzidenzwert am Samstag oder Sonntag vorliegt).

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Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) fällt in den meisten Fällen, wie Restaurant- oder Friseurbesuch, wieder weg. Die einzelnen Erleichterungen sind im heutigen Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth einsehbar.

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Überschreitet der Landkreis Tirschenreuth an drei aufeinanderfolgenden Tagen (Tag 1 – 3) die 7-Tages-Inzidenz von 35 wieder, erfolgt eine erneute Bekanntmachung des Landkreises Tirschenreuth. Die Erleichterungen treten dann am übernächsten darauf folgenden Tag (Tag 5) wieder außer Kraft.

Hinweise:

Unter www.corona-katastrophenschutz.bayern.de sind die wichtigsten Fragen zu den aktuellen Regelungen und 3G zusammengefasst. Die Frist zum Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz wurde mit der neuen Verordnung von 5 auf 3 Tage verkürzt (analog zum Überschreiten)!