Seit Montag ist der zweite Entwurf der Regionalplanänderung im Teilabschnitt Windenergie veröffentlicht. Im Weidener Stadtgebiet sind drei potenzielle Vorranggebiete für Windenergie festgelegt: WEN 10 + 11 (Weiden-Ost) und WEN 05 (Rothenstadt).

Die Fläche bei Rothenstadt liegt aufgrund der kommunalen Festsetzung des Siedlungsabstands von 1.000 Meter derzeit nicht im Betrachtungsraum der Stadt Weiden. Die Regionalplanung hingegen setzt einen Siedlungsabstand von 900 Metern an und hat die Fläche weiterhin im Regionalplan aufgeführt.

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Stimmungsbild für den Stadtrat

Über das weitere Vorgehen im Rothenstädter Gebiet wird in der Stadtratssitzung im September entschieden. Um vorab ein Stimmungsbild zu generieren, welches dem Stadtrat vorgelegt werden kann, werden in Kürze Umfragebögen an zufällig ausgewählte Personen versendet, die in Rothenstadt wohnen.

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