Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen erhalten derzeit vom Landesamt für Statistik Bayern Unterlagen für die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Erneut aufgefordert zur Vorbefragung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht gemeldet haben.

Die Vorbefragung ist ein wichtiger erster Meilenstein für den effizienten Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022. Es besteht eine gesetzlich verankerte Auskunftspflicht. Um eine Teilnahme an der Vorbefragung auch für die Personen möglich zu machen, die online nicht melden können, liegt dem Erinnerungsschreiben ein Papierfragebogen bei.

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Größtes Projekt der amtlichen Statistik

Maximal elf Fragen sind zu beantworten. Natürlich ist die Meldung mit den mitgelieferten Zugangsdaten auch weiterhin online möglich. Für Rückfragen steht Ihnen die, im Schreiben genannte, Telefonauskunft des Landesamts zur Verfügung.

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Auch in der Stadt Weiden laufen aktuell die Vorbereitungen zum Zensus 2022. Der Zensus ist das größte Projekt der amtlichen Statistik zur Erhebung von Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungsdaten. In der Stadtverwaltung der Stadt Weiden ist dafür eine Erhebungsstelle eingerichtet, die die Befragungen vor Ort koordiniert.