Die bisherigen Fundorte der positiven Wildvögel liegen zum überwiegenden Teil in unmittelbarer Nähe zu Gewässern und betreffen vorwiegend Wasservögel, so jüngst in den Landkreisen Cham und Tirschenreuth.
Aufgrund dieser Entwicklung hält das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine Aufstallung von Haus- und Nutzgeflügel innerhalb der in Bayern festgelegten Risikogebiete zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest für dringend geboten.
Das Landratsamt Neustadt/WN hat unter Berücksichtigung der geografischen Gegebenheiten eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht erlassen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.
Die gesamte Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Neustadt/WN in Kraft, also ab Dienstag, den 09.03.2021. Sie gilt für Geflügelhalter in den ausgewiesenen Risikogebieten.
Alle Geflügelhalter, auch die außerhalb der Risikogebiete, sind verpflichtet, weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Die Risikogebiete
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
Werden mehrere Vögel (Wasser- oder Greifvögel) an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine Information des Veterinäramtes gebeten (Tel. 09602 / 79 7010).
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.

