Weiden. Die Stadt Weiden schränkt wegen des dynamischen Infektionsgeschehens das Versammlungsrecht ein. Was das für Weidener bedeutet. 

Das dynamische Infektionsgeschehen, die Inzidenz von Weiden ist gegenüber dem Landesdurchschnitt deutlich erhöht, macht weitere Maßnahmen zur Senkung der Infektionszahlen erforderlich, wie ein Sprecher der Stadt Weiden mitteilt. Deshalb erlässt die Stadt Weiden eine Allgemeinverfügung bezüglich des Versammlungsrechts. Die wichtigsten Eckpunkte sind:

Advertorial ohne Button, ohne Markierung, ohne Background
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial
  • Die Teilnehmerzahl bei Versammlungen unter freiem Himmel ist auf höchstens 20 Teilnehmer beschränkt.
  • Die Teilnehmerzahl bei Versammlungen in geschlossenen Räumen ist auf höchstens 10 Teilnehmer beschränkt.
  • Die Dauer der Versammlung ist auf höchstens 60 Minuten beschränkt.
  • Zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Seitens desselben Veranstalters oder derselben Versammlungsteilnehmers darf höchstens eine Versammlung je Kalendertag durchgeführt werden.
  • Die Versammlung findet ausschließlich ortsfest statt.
  • Alle Tätigkeiten, für die ein Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich oder bei denen der korrekte Sitz der Mund-Nasen-Bedeckung beeinträchtigt ist, wie z.B. Essen, Trinken, Rauchen und die Benutzung von Blasinstrumenten oder Trillerpfeifen, sind untersagt.

Laut Angaben der Stadt Weiden gilt die Allgemeinverfügung ab dem 10.02.2021 00:00 Uhr bis zum Ablauf des 07.03.2021.

#1 beispiel in-article

Die vollständige Allgemeinverfügung mit entsprechenden Rechtsgrundlagen hier online lesen (Amtsblatt Nr. 05/2021)