Ab 6:00 Uhr werden alle Möbel und die größeren Elektrogeräte abgefahren. Beispielhaft nennt das Landratsamt Schränke, Kommoden, Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Bettfedern, Teppiche, Gartenmöbel, Polstermöbel, Leuchten, Herde, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher, Computer, haushaltsübliche Drucker, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Kinderwägen und Fahrräder.

Nicht entsorgt werden kleine Gegenstände, Kleidung sowie Reifen, Waschbecken, Laminatfußböden, Türen und Fenster. Diese Dinge dürfen auch nicht für Leute aufgestellt werden, die den Sperrmüll nach Brauchbarem durchsuchen.

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Zu frühes Abstellen kann zu Strafen führen

Der mit der Sammlung beauftragte Abfuhrunternehmer braucht gemischte Abfallhaufen nicht sortieren und lässt diese komplett stehen. Der Sperrmüll darf erst am Vorabend der Sammlung abgestellt werden.

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Das verfrühte Abstellen von Gegenständen auf Gehsteigen und Straßen stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar. Es muss für Schäden oder Unfälle gehaftet werden, die durch zu früh abgestellte Gegenstände entstehen.