Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gilt ab sofort im Rathaus Eslarn für die Besucherinnen und Besucher die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass am Eingang entweder ein Impf- oder Genesenenausweis oder der Nachweis eines aktuell negativen Covid-19-Tests sowie ein Identitätsnachweis vorgezeigt werden muss.

Der Zutritt für den Bürgerkontakt darf nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung erfolgen und ist auf unaufschiebbare Erledigungen beschränkt.

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