Die Konfrontation zwischen dem Münchsreuther und dem kommunalen Gremium einschließlich der übergeordneten Genehmigungsbehörden begann schon mindestens 2018, als der Rat einen Antrag auf Errichtung eines Fotovoltaik-Sichtschutzzaunes entlang der Grundstücksgrenze direkt an der Dorfstraße wegen der Gefahr der Blendwirkung und einer Beeinträchtigung der Umgebungsbebauung ablehnte. Nun beschäftigte sich die Ratsversammlung auf Wunsch der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes erneut mit den umfangreichen Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse. Anträge für Kleinprojekte, die vom Hauseigentümer zum Teil bereits seit Jahren für jedermann sichtbar längst umgesetzt wurden, für die jedoch bis dato keine Erlaubnisse vorliegen.
Bürgermeister empfiehlt Zustimmung
Für den Kreisheimatpfleger ein Unding: „Das Ortsbild wird nachhaltig geschädigt“. Bürgermeister Albert Nickl formulierte zurückhaltender: „Inmitten der Ortschaft sind die Kleinbauten keine Verschönerung“. Jetzt kommt dem Eigentümer des denkmalgeschützten Anwesens die Klimaschutzdebatte entgegen. „Wir müssen berücksichtigen, das PV-Anlagen in allen Größen vom Gesetzgeber mit Blick auf den Klimaschutz gefördert werden“ für Nickl ein Argument, zu den insgesamt sechs Anträgen dem Rat eine Zustimmung zu empfehlen.
Dabei handelt es sich um das nachträgliche Einverständnis zur Errichtung einer Abfallstation in der Größe von 220 mal 95 Zentimetern, um die Errichtung eines „Sicht- und Sonnenschutzes“ mit sechs Metern Länge, die Errichtung eines Tomatenunterstandes und einer Kleintier-Tränke in der Größe von 240 mal 95 Zentimeter und um das Projekt eines weiteren PV-Sicht-, Sonnen- und Sicherheitsschutzes mit einer Länge von 7,30 Metern und 30 Zentimetern Höhe. Zudem standen die Zustimmung für eine Wallbox zur E-Versorgung und der Bau einer Trocken-/Inselvoliere auf der Tagesordnung.
Rat stimmt zu
Weil baurechtlich verfahrensfrei ging es in der Sitzung nur um die Zustimmung des Gremiums zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Wegen der Beschwerden aus der Dorfbevölkerung über die Blendwirkung der PV-Zubauten entlang der Dorfstraße appellierten Bürgermeister und Rat an die Genehmigungsbehörde, auch die Einwendungen der betroffenen Nachbarn zu berücksichtigen. Versehen mit diesen Anmerkungen, stimmte die Ratsversammlung im Rahmen der denkmalpflegerischen Anhörung den Bauanträgen zu.
Einverstanden war der Rat mit einem weiteren Baugesuch. Dem Wunsch eines Hauseigentümers in Höfen zur Errichtung eines Wintergartens erteilte das Gremium das sogenannte gemeindliche Einvernehmen. Genehmigungsbehörde für das privilegierte Bauvorhaben ist das Landratsamt.


Dauerstreit verursachte hohen Schaden für Mensch, Umwelt und das Denkmal. Bürgermeister Nickl versuchte jahrelang Interessen von einzelnen Nachbarn, die zivilrechtlich durchzusetzen sind, mit allen Mitteln (Ordnungsrecht, dreimal Polizei etc.) durchzusetzen, ohne dass die Ausübung von Nachbarschaftsrecht überhaupt ordnungsrechtlich angezeigt war. Seit mehr als 20 Jahren verhindert allen voran Bürgermeister Nickl auch als stellv. Landrat für das Denkmal schadensträchtig, dass es sich energetisch nachhaltiger aufstellt. Und das, weil das mit Steuergeldern geputtete Klosterdorf in Speinshart sich, trotz erheblicher Konflikte mit dem Denkmalschutzgesetz § 5 und 6 und guter Möglichkeit eigene Sonnenenergie zu nutzen, in eine energetische Sackgasse manövrierte. Nicht zuletzt wurden entgegen EEG 2023 § 2 und VwVfG § 25 aus Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis unangemessen aufwendige Bauanträge gefordert. Der neue „Heimatpfleger“ war als Tiefbauingenieur für die Absenkung des Grundwasserspiegels durch Kanalbau in Münchsreuth verantwortlich, der auch das Denkmal negativ beeinflusst. Eingaben dazu wurden damals mit Hilfe der Gemeinde abgewiegelt und sein unqualifizierter Beitrag als Heimatpfleger zur Frage, inwieweit die Installationen denkmalschutzrechtlich zu behandeln sind, disqualifiziert ebenso erneut. Das Ortsbild war nicht das Thema und ist schon lange durch Futtersilos und anderen Bauten geschädigt, die nicht im öffentlichen Interesse sind. Der Berichterstatter spricht fälschlich von mehreren Beschwerdeführern aus der Bevölkerung. Dabei gibt es nur einen, der jedoch selbst Blendobjekte in seinem Bau verwirklichte. Amtlich ist bereits zweimal keine Blendwirkung bescheinigt! Überraschend nur für den Berichterstatter Dotzauer waren Entscheidungen gegen EEG 2023 § 2 unmöglich. Das Denkmal „Wohnstallhaus“ in Münchsreuth hat jetzt gegen alle Widerstände wieder eine eigene energetische und damit nachhaltige Perspektive.