Die Beschäftigten im Sachgebiet Bodenschutz und staatliches Abfallrecht im Landratsamt betreiben daher seit vielen Jahren die langwierigen Maßnahmen zur Altlastensanierung voran – eine wahre Marathonaufgabe. Gerade die Standorte „Trischler & Winterhalder“ in Neustadt und „Beyer“ sowie „Hofbauer“ in Altenstadt sind besonders herausfordernd, da die ehemaligen Eigentümer insolvent sind und sämtliche zur Gefahrenabwehr notwendigen Arbeiten an den Bleikristallruinen in Ersatzvornahme vorgenommen und aus Mitteln des Landkreises finanziert werden müssen.
Entsprechende Anträge gestellt
Im Sommer hat das Landratsamt Neustadt/WN daher bezüglich „Beyer“ einen weiteren Antrag bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) auf Aufnahme der Standorte in die Liste der fachlich vordringlichsten Vorhaben nach dem Finanzausgleichsgesetz gestellt. „Tritschler & Hofbauer“ wurden bereits 2021 beantragt und 2022 in die Liste der fachlich vordringlichsten Vorhaben aufgenommen.
Die Zusage liegt vor
Nun liegt die Zusage für Beyer vor. Alle drei Standorte in Altenstadt und Neustadt werden mit insgesamt 17,3 Millionen Euro aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert. Nach derzeitigem Planungsstand kann man mit folgenden Beträgen kalkulieren:
- 2023: 3,95 Mio. Euro
- 2024: 9,35 Mio. Euro
- 2025: 4,0 Mio. Euro
Mit den Zuschüssen kann die lange, kleinteilige Arbeit zur Sanierung der Industrieruinen fortgesetzt werden und auch umfangreichere Maßnahmen können in die Umsetzung gehen.


Steuergelder für Pleitegeier.
Ob die Insolvenzverwalter wohl erst Gläubiger bedienten
bevor Sanierungskosten einbehalten wurden.
Es ist zu befürchten obwohl Investoren derartige Risiken eigentlich mittragen müssten.
Was sagt das Insolvenzrecht?
Sind Kollateralschäden nur was für Steuerzahler?
Behörden haben Forderungen verschlafen oder unterlassen - Steuerzahler gefragt
Umweltschäden durch Unternehmen treten oft erst im Insolvenzfall zu Tage. Häufig werden dann erst die Umweltbehörden aktiv und verlangen vom Insolvenzverwalter die Sanierung. Zuvor haben Behörden oft Beseitigungs- und Sanierungsverfügungen unterlassen, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen am Ort zu halten. Der Insolvenzverwalter findet in der Insolvenzmasse oft nicht die Mittel, um eine Sanierung einzuleiten. Er wird dann die Ersatzvornahme der Behörde abwarten und die Behörde auf die Anmeldung einer Insolvenzforderung verweisen.