Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neustadt/WN hat eine Vorschlagsliste aufgestellt, in der alle Personen aufgeführt sind, die dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Weiden zur Wahl als Jugendschöffe und -schöffin vorgeschlagen werden. Diese Vorschlagsliste liegt ab dem 17. April während der üblichen Öffnungszeiten eine Woche lang im Kreisjugendamt öffentlich aus.
Einspruch einlegen
Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamtes mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

