Auch 2022 haben Amateurmusikensembles aus ländlichen Räumen wieder die Chance, eine Förderung bei „Impuls“ zu beantragen und bei Bewilligung mit bis zu 15.000 Euro gefördert zu werden.

Seit dem 15. Januar 2022 können Ensembles laufend Förderanträge einreichen. Sie sind somit an keine allgemeine Frist mehr gebunden. Stattdessen gilt eine individuelle 2-Monats-Frist. Das Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohnern. Mit „Impuls“ werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteure vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen.

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Fristen beachten

Zu beachten ist lediglich eine 2-Monats-Frist. Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Start-Datum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. In dieser Zeit werden die Anträge auf formale Richtigkeit geprüft und an eine unabhängige Jury weitergeleitet. Diese wird die Anträge bewerten und gegebenenfalls zur Förderung empfehlen. Das Projekt muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Gefördert werden auch in Zukunft innovative Projekte zum kreativen Neustart sowie Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und Strukturstärkung.

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Hier stehen weitere Informationen und Unterlagen zur Vorbereitung eines Antrags bereit.