Das Wahlamt bittet in dieser Zeit den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich, etwa bei der Entsorgung von Werbeprospekten, verloren geht. Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 6. Mai ausgestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wahlschein formlos beantragen
Man kann den Wahlschein auch formlos schriftlich, per Mail (an briefwahl@schwandorf.de, mit Angabe von Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum, Meldeanschrift und evtl. abweichender Versandanschrift) oder persönlich im Briefwahlbüro beantragen. Außerdem ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem die Briefwahl ganz einfach beantragt werden kann. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Für die Beantragung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes notwendig. Man kann vor Ort auch direkt an der Briefwahl teilnehmen.
Schriftliche Vollmacht
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragen oder in Empfang nehmen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist. Die Briefwahlunterlagen kann man ab sofort auch online auf der Homepage der Stadt Schwandorf (www.schwandorf.de) beantragen. Dazu wird die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, mit der man im Wählerverzeichnis eingetragen sind, benötigt. Beides ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung zu finden.
Die Online-Antragstellung ist bis Sonntag, 2. Juni, um 23 Uhr möglich. Das Briefwahlbüro befindet sich im Schwandorfer Rathaus, Spitalgarten 1, Zimmer E 23 im Erdgeschoss. Öffnungszeiten: vormittags Montag bis Donnerstag von 8 bis 11.45 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr, nachmittags Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 14 bis 17 Uhr. Am Freitag, 7. Juni, ist das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann der Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 9. Juni, 15 Uhr gestellt werden.

