Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich in die Planung einbringen und die erneute verkürzte Auslegung des neuen Bebauungsplans sowie die zweite Fassung zur Aufhebung des Bebauungsplans im Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus während der üblichen Dienststunden in der Zeit von 11. April bis 25. April beziehungsweise 11. Mai einsehen.

Da der Geltungsbereich noch einmal verändert wurde, haben die Bürger erneut die Möglichkeit, Anregungen, Wünsche oder Kritik zu den vorgenommenen Änderungen zu äußern – entweder per E-Mail an stadtplanung@weiden.de oder zur Niederschrift.

Werbung
Advertorial mit Button
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial
mehr erfahren

Die Unterlagen gibt es hier einzusehen. Für eine Einsichtnahme im
Rathaus ist eine Terminvereinbarung unter der E-Mail stadtplanung@weiden.de oder telefonisch unter der Nummer 0961/ 81-6108 wünschenswert. Die Pläne hängen auch im Flur des Stadtplanungsamtes aus.

#1 beispiel full