Selbsthilfegruppen gelten als vierte Säule des Gesundheitssystems. Anders als Fortbildungen oder Gruppen, die von therapeutischen oder medizinischen Fachkräften angeleitet sind, können jedoch seit Ende Dezember ausschließlich geimpfte oder genesene Personen an den Gruppentreffen teilnehmen, erklärt ein Verbund aus Selbsthilfekontaktstellen in Bayern.
Weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt
„Damit wird Selbsthilfegruppen aufgrund ihrer Organisationsform – nämlich die der Selbstorganisation – die Relevanz faktisch aberkannt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Dies sei weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt, zumal die Zahl der Ungeimpften in den Gruppen eher unterdurchschnittlich sei.
Selbsthilfezentrum München, Kiss Mittelfranken, Selbsthilfebüro Bamberg / Forchheim, BRK Selbsthilfebüro Main-Spessart, Selbsthilfekontaktstelle Nordoberpfalz, Selbsthilfekontaktstelle Hof der Diakonie Hochfranken
Vor allem für chronisch kranke, behinderte, suchterkrankte sowie psychisch erkrankte Menschen bedeute der regelmäßige Besuch der Selbsthilfegruppe nicht nur eine stabilisierende und gesunderhaltende, sondern oftmals unverzichtbare therapeutisch wirksame Unterstützung im Alltag mit der Erkrankung. Aber auch Selbsthilfegruppen mit belastenden sozialen Themen, wie Mobbing, Alleinerziehende oder Diskriminierung haben für die Teilnehmenden eine oftmals präventive und gesellschaftlich integrierende Funktion, die ein Abrutschen in Isolation, Sucht oder Depression verhindern kann.
Gruppen treffen sich nicht mehr oder lösen sich auf
Die Mitarbeitenden in Selbsthilfekontaktstellen bekämen die Rückmeldung, dass sich Gruppen nicht mehr treffen, Einzelne ausschließen müssen oder sich sogar aufgrund der aktuellen Regelung (2G) wegen Konflikten oder Frustration auflösen. „Gerade in der aktuellen Situation hoher psychosozialer Herausforderungen für benachteiligte, chronisch kranke und sozial schwache gesellschaftliche Gruppen können wir dieser Entwicklung nicht zuschauen.“
Es sei gesundheits- und sozialpolitisch nicht verantwortbar, dass Menschen zum Friseur, zur Fortbildung und ins Fitnessstudio mit der 3G-Regel zugelassen werden und gleichzeitig von dem gesundheitlich bzw. psychosozial oftmals unverzichtbaren, spezifischen präventiven oder salutogenetischen Angebot der Selbsthilfe ausgeschlossen seien.

