Richard Schinner tritt damit eines der ältesten kommunalen Ehrenämter an, die es in Bayern gibt. Das Amt des Feldgeschworenen hat eine jahrhundertelange Tradition. Seit dem Mittelalter bis in die heutige Zeit haben die „Siebener“, wie sie im Volksmund genannt werden, eine wichtige Rolle bei der Erstellung und Bewahrung von Grundstücksgrenzen inne. Der Bürgermeister dankte Schinner für die Übernahme dieses wichtigen Ehrenamtes. Die Bereitschaft dazu sei alles andere als selbstverständlich.
Kemnath hat 17 Feldgeschworene
Je nach Größe des Ortes können diese „Siebener“ heute aber aufgestockt werden, da dann auch das Arbeitsaufkommen deutlich höher ist. Die Stadt Kemnath hat insgesamt 17 Feldgeschworene, die Gemeinde Kastl die traditionellen sieben. Vor einiger Zeit hat die Stadt Kemnath einen Aufruf an mögliche Bewerber veröffentlicht, um auch auf längere Sicht genügend Feldgeschworene zu haben.
Schinner reichte daraufhin seine Bewerbung bei der Stadt ein. Die Bewerbung wurde dann zunächst durch die Verwaltung geprüft und schließlich dem Stadtrat als Vorschlag zum Beschluss vorgelegt. Dieser erteilte seine Zustimmung und bestellte ihn damit zum Feldgeschworenen. Nach der Bestellung wird jeder neue Feldgeschworene vereidigt. Sie werden auf Lebenszeit bestellt, können aber aus wichtigen Gründen ihr Amt niederlegen.
Wer kann Feldgeschworener werden?
Martin Graser, Leiter des Ordnungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath, erklärt, welche Voraussetzungen ein Feldgeschworener erfüllen muss: „Zum einen sollte er aus dem Gemeindegebiet stammen und sich in der Stadt beziehungsweise im Wald und in der Flur gut auskennen.“ Besonders geeignet sind daher alteingesessene Bewohner, die oft jeden Winkel ihrer Heimat genau kennen. Ebenfalls müssen sie körperlich und gesundheitlich zur Ausübung des Amtes in der Lage sein. Doch auch die persönlichen Eigenschaften spielen eine wichtige Rolle.
„Ein Feldgeschworener muss einen ausgezeichneten Leumund haben. Er muss unparteiisch und zuverlässig sein und darf seine Position nicht nutzen, um jemandem Vor- oder Nachteile zu verschaffen. Unerlässlich ist aber vor allem die absolute Verschwiegenheit, insbesondere was das „Siebenergeheimnis“ betrifft.“

