Der Landkreis Schwandorf bietet eine wichtige Initiative an: ein kostenfreies Schulungsangebot für alle, die ehrenamtlich Pflegebedürftige unterstützen wollen. Dieses Angebot richtet sich vor allem an diejenigen, die im Alltag Hilfe leisten – sei es im Haushalt, beim Einkaufen, bei Arztbesuchen oder ähnlichen Tätigkeiten. Die Zielgruppe dieses Angebots sind alle, die ihre Zeit und Mühe investieren, um Pflegebedürftigen das Leben zu erleichtern.
Schulung als Voraussetzung für Aufwandsentschädigung
Durch die Absolvierung des Kursangebots können Personen, die bereits heute Freunden, Bekannten oder auch Nachbarn ehrenamtlich unter die Arme greifen, im Rahmen des Entlastungsbetrages eine Aufwandsentschädigung mit den Pflegekassen abrechnen. Das ist ein signifikanter Anreiz, da ehrenamtlichen Helfern somit eine finanzielle Anerkennung ihrer wertvollen Arbeit ermöglicht wird. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt werden.
Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme am Kurs ist für alle offen, die ehrenamtlich Pflegebedürftige unterstützen möchten. Allerdings gibt es einige Bedingungen: Die ehrenamtliche Person muss mindestens 16 Jahre alt sein, darf weder verwandt noch verschwägert mit der pflegebedürftigen Person sein, nicht im gleichen Haushalt leben und kann bis zu drei Personen unterstützen. Nicht zuletzt ist die vollständige Absolvierung des Schulungsangebots eine grundlegende Voraussetzung.
Kursdetails und Anmeldung
Die Schulung findet am Mittwoch, 16. Oktober, von 9 bis 16 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf statt. Interessierte sind eingeladen, sich bei der Seniorenfachstelle des Landkreises Schwandorf unter der Telefonnummer 09431/471-675 oder per E-Mail an cornelia.kiener@landkreis-schwandorf.de anzumelden. Mit der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden weitere Informationen.

