Im Zusammenhang mit der am 26.09.2021 stattfindenden Bundestagswahl macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen für Wahlwerbezwecke in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Gruppen von Wahlberechtigten erhalten können, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Die Auskunft umfasst den Familiennamen, die Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Daten dürfen nur für die Werbung anlässlich der Bundestagswahl verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.

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Wiederspruch der Datenübermittlung 

Wer einer Datenübermittlung widersprechen möchte, kann schriftlich oder per Telefax (Fax 0961/81-3319) eine entsprechende Mitteilung an die Stadt Weiden, Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden, einsenden.

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Ein entsprechender Antrag ist auch auf der städtischen Homepage unter www.weiden.de verfügbar. Per E-Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche sind unwirksam.

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Bereits früher eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen außer im Falle eines Wegzuges und darauffolgendem Wiederzuzug nicht erneuert werden.