Neustadt/WN. Die Sportvereine im Landkreis Neustadt/WN können im Jahr 2017 wieder öffentliche Zuschüsse bekommen. Dafür muss ein Antrag auf die Vereinspauschale gestellt werden.

Die Sportvereine im Landkreis Neustadt an der Waldnaab können im Jahr 2017 wieder öffentliche Zuschüsse erhalten. Der Antrag auf Gewährung einer Vereinspauschale muss bis spätestens 01. März beim Landratsamt gestellt werden. Da das eine Ausschlussfrist ist, können später eingehende Anträge nicht mehr angenommen werden. Besonders zu beachten ist, dass sich ab dem Jahr 2017 die Bemessungsgrundlage geändert hat. Für die Förderfähigkeit einer Übungsleiterlizenz ist es jetzt entscheidend, ob sie seit dem Stichtag des Vorjahres tatsächlich im Sportbetrieb eingesetzt wurde.

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Genauere Informationen zu den Änderungen finden Interessierte im Anschreiben zur Vereinspauschale auf der Homepage des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab.

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Ebenso steht das notwendige Formblatt auf der Homepage (www.neustadt.de, Startseite-Formulare –V – Vereinspauschale Antrag) zum Download zur Verfügung. Außerdem ist das Formblatt beim Landratsamt, Stadtplatz 36, 1. Stock, Zimmer-Nr. A 108 erhältlich und kann unter der Telefonnummer 09602/79-2130 oder per E-Mail unter sproessl@neustadt.de angefordert werden.