Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bleibt seit Tagen in Weiden konstant niedrig, zuletzt sogar im einstelligen Bereich.

Regeln beachten, trotz Lockerungen

Diese günstige Entwicklung waren für Bürgermeister Lothar Höher und das städtische Sportbüro Anlass für weitere Lockerungen im Bereich des Vereinssports in den städtischen Sportanlagen.

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Die städtischen Schul- und Sporthallen können, unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften (AHA-Regeln), ab 31.05.2021 durch die Vereine kontaktfrei genutzt werden.

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Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Die Belegungspläne in den einzelnen Hallen, die vor Schließung der Hallen bestand hatten, behalten ihre Gültigkeit. Besonderheit bei der Benutzung ist, dass die Anfangszeit und auch die Beendigungszeit der Belegungspläne je Einheit um 15 Minuten gekürzt sind. Daraus ergibt sich die nötige Lüftungszeit in den Hallen und Umkleiden von 30 Minuten. Ebenso ist dadurch der Kontakt der einzelnen Sportgruppen beim Wechsel entzerrt.

Begleitpersonen in den Turnhallen beziehungsweise Umkleiden, gerade bei Sportgruppen im Kleinkinderalter, sind nicht erlaubt.

Die Nutzung der Turnhallen wird bis zu einem Inzidenzwert unter 50 ohne Testung genehmigt. Ab einem Wert von 50 bis 100 ist ein negativer Testnachweis aller teilnehmender Personen erforderlich.