Weiden. Nachdem Josef Mages und Josef Hoffmann aus gesundheitlichen Gründen aus dem Amt schieden, wurden nun Werner Mayer und Kurt Mekelburg als neue Feldgeschworene bestellt.

In der Sitzung des Hauptverwaltungs-, Umwelt- und Energiewendeausschuss vom 2. Dezember wurden Werner Mayer und Kurt Mekelburg als neue Feldgeschworene bestellt. Sie ersetzen die aus gesundheitlichen Gründen ausgeschiedenen Feldgeschworenen Josef Mages und Josef Hoffmann im Feldgeschworenen-Bezirk Weiden. Die Verpflichtung der neuen Feldgeschworenen fand nun am 5. Januar im Amt für öffentliche Ordnung, mit einem Eid auf gewissenhafte und unparteiische Erfüllung der Amtspflicht, statt. Da die Feldgeschworenen auf Lebenszeit verpflichtet werden, können sie deshalb ihr Amt auch nur in ganz besonderen Ausnahmefällen niederlegen.

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Seit jeher ist es üblich, die Abmarkung (Sicherung der Grundstücksgrenzen) besonders ausgewählten alteingesessenen Gemeindebürgern anzuvertrauen. Abmarkungen vorzunehmen und über Grenzsteine zu wachen wurde nicht den Behörden, sondern diesen ausgewählten Bürgern übertragen. Sie wissen über die örtlichen Verhältnisse in ihrer Gemeinde genau Bescheid, genießen ein besonderes Vertrauen ihrer Mitbürger und arbeiten vertrauensvoll mit der staatlichen Vermessungsbehörde zusammen.

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Durch die Bestellung auf Lebenszeit genießen die Feldgeschworenen oder „Siebener“ ein hohes Ansehen. Dazu trägt auch das „Siebenergeheimnis“ bei, jene geheimen, immer nur mündlich den Nachfolgern weitergegebenen Zeichen. Anhand dieser Zeichen kann der Eingeweihte erkennen, ob ein Grenzstein von einem Unbefugten ausgegraben und an anderer Stelle gesetzt wurde.

Seit fast 150 Jahren ist die Institution der Feldgeschworenen in ganz Bayern gesetzlich verankert. Feldgeschworene bekleiden eines der ältesten Kommunalen Ehrenämter. Landesweit sind in Bayern rund 21.000 Feldgeschworene tätig. Zum zweckmäßigen und erfolgreichen Arbeiten der Feldgeschworenen steht ein rechtliches Instrumentarium mit dem Abmarkungsgesetz, der Feldgeschworenenordnung und der Feldgeschworenenbekanntmachung zur Verfügung.

Zur Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen mussten kaum Gerichte und Aufsichtsbehörden wegen Amtshandlungen von Feldgeschworenen tätig werden, obgleich bei Grundstücksangelegen-heiten erhebliche Werte im Spiel sind. Diese Tatsache zeigt deutlich, wie zuverlässig die Feldgeschworenen arbeiten und welches Vertrauen ihnen von den Bürgern entgegengebracht wird.

Auch künftig will die Stadt Weiden diese Tradition aufrecht erhalten.