Wegen der hohen Corona-Inzidenzen gilt im Landratsamt Neustadt/WN ab kommenden Montag, den 17. Januar, auch für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass an den Eingängen entweder ein Impf- oder Genesenenausweis oder der Nachweis eines aktuellen negativen Covid-19-Tests sowie ein Identitätsnachweis vorgezeigt werden müssen.

Dies gilt auch für die Außenstellen des Landratsamtes sowie für die Zulassungsstellen in Vohenstrauß und Eschenbach oder die Sachgebiete in der Felixallee oder der Zacharias-Frank-Straße in Neustadt/WN. Eine Auflistung der Testmöglichkeiten findet man auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neustadt.de/corona.

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