Neustadt/WN. Die Sportvereine im Landkreis Neustadt/WN können auch dieses Jahr wieder öffentliche Zuschüsse erhalten. Dafür ist ein Antrag auf Gewährung einer Vereinspauschale zu stellen. Besonders ist dieses Mal, dass sich 2017 die Bemessungsgrundlage geändert hat.

Der Antrag muss bis spätestens den 1. März beim Landratsamt in Neustadt gestellt werden. Da das eine Ausschlussfrist ist, können später eingehende Anträge nicht mehr angenommen werden. Zu beachten ist, dass sich die Bemessungsgrundlage geändert hat. Für die Förderfähigkeit einer Übungsleiterlizenz ist es entscheidend, ob diese seit dem Stichtag des Vorjahres tatsächlich im Sportbetrieb eingesetzt wurde.

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Genauere Informationen zu den Änderungen gibt es im Anschreiben zur Vereinspauschale auf der Website www.neustadt.de. Dort steht auch das notwendige Formblatt zum Download zur Verfügung. Das ist auch beim Landratsamt, Stadtplatz 36, 1. Stock, Zimmer Nummer A 108 erhältlich und kann unter der Telefonnummer 09602/79-2130 oder per E-Mail unter sproessl@neustadt.de angefordert werden.

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