Die DB InfraGO AG erneuert im Rahmen des Schadschwellenprogramms in der Zeit vom 31. Oktober bis 6. November 2025 Schwellen im Bahnhof Weiherhammer.

Somit wird es auch während der Nachtzeit und an Wochenenden zu Lärmbelästigungen kommen. Wir sind jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren.

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Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.

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