Neustadt/WN. Alle zwei Jahre verleiht der Landkreis Neustadt/WN den Sozialpreis. Damit soll beispielhaftes Handeln im sozialen, außerfamiliären Bereich ausgezeichnet werden, das oft unbemerkt von der Öffentlichkeit im Dienste des Menschen erbracht wird.
Die Verleihung richtet sich insbesondere an Einsätze auf dem Gebiet der Jugendarbeit, der Seniorenarbeit und der Behindertenarbeit sowie für sozial Schwache, Benachteiligte und Sonderprojekte. Der Sozialpreis ist insgesamt mit einem Geldbetrag in Höhe von 3.000 Euro dotiert und wird als Urkunde verliehen. Eine Aufteilung des Preises auf bis zu drei Preisträger ist möglich.
Begründung erforderlich
Ob Einzelpersonen, Personengruppen oder Vereinigungen – für die Auszeichnung kommen all diejenigen in Frage, die im Landkreis Neustadt/WN leben oder ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr soziales Handeln Verdienste um das Leben im Landkreis erworben haben.
Alle im Landkreis Neustadt/WN wohnenden natürlichen Personen, jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis Neustadt/WN sind vorschlagsberechtigt. Der Vorschlag ist schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Neustadt/WN einzureichen und erfordert eine Begründung. Die Anlagen sollen einen Umfang von zwei Seiten nicht überschreiten.
[box type=“tick“] Sozialpreis: Bis Ende Mai bewerben
Vorschläge können bis spätestens Sonntag, 31. Mai beim Landratsamt Neustadt/WN, Sachgebiet 24, Postfach 1260, 92657 Neustadt/WN oder per E-Mail unter SG24_LRA@neustadt.de eingereicht werden. Vorschläge, die nach diesem Termin eingehen, können bei der Vergabe leider nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen. [/box]

