Das Wahlamt der Großen Kreisstadt Schwandorf informiert aufgrund vermehrter Nachfragen über Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl 2026. Parteien und Wählergruppen reichen ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Stadtrats frühestens ab Dezember 2025 ein.

Einreichung ab Dezember 2025

Die Stadt Schwandorf nimmt Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2026 an, sobald der Zeitraum im Dezember 2025 beginnt. Einreichungen vor diesem Zeitpunkt akzeptiert die Stadt nicht.

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Unterstützungsunterschriften nur im Rathaus

Unterstützer leisten notwendige Unterschriften erst nach der Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags. Dafür erscheinen sie persönlich im Rathaus Schwandorf, frühestens ab Dezember 2025.

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Die genauen Zeiträume kündigt das Wahlamt der Stadt Schwandorf rechtzeitig an.