Sportvereine im Landkreis Amberg-Sulzbach können ab sofort Zuschüsse des Freistaats Bayern für Übungsleiter beantragen. Das Landratsamt kündigt an, dass die Vereine in den kommenden Tagen die notwendigen Unterlagen erhalten. Zusätzlich stellt die Behörde die Formblätter auf der eigenen Homepage bereit. Die Anträge müssen bis zum 2. März 2026 für das aktuelle Kalenderjahr vorliegen.

Frist und Anforderungen

Das Landratsamt fordert vollständig ausgefüllte Anträge. Vereine legen für jeden Übungsleiter einen gültigen Übungsleiterausweis bei. Nach dem 2. März 2026 eingehende oder bis dahin unvollständige Anträge berücksichtigt die Behörde grundsätzlich nicht.

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Formblätter und Versand

In den kommenden Tagen erreicht ein Informationspaket die Vereine. Parallel stellt das Landratsamt die Formblätter auf der eigenen Internetseite bereit.

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Änderungen im Verein mitteilen

Verantwortliche in den Vereinen teilen Veränderungen wie neue Ansprechpartner umgehend mit, sofern sie für die Antragstellung relevant sind.