Die Stadt Amberg empfiehlt Wahlberechtigten, die bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, umgehend mit dem Wahlamt zu klären, ob sie ordnungsgemäß im Wählerverzeichnis stehen.
Einsicht ins Wählerverzeichnis
Im Bürgerbüro, Herrnstraße 1, können Wahlberechtigte vom 16. Februar bis 20. Februar das Wählerverzeichnis der Stadt einsehen. Dadurch prüfen sie ihren Eintrag und klären offene Fragen direkt vor Ort.
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Bekanntmachung der Stadt Amberg
Eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichte die Stadt auf ihrer Internetseite.

