Weil aus naturschutzfachlicher Sicht der größte Teil der Gehölzpflegearbeiten, auch in Hausgärten, bereits im Februar abgeschlossen sein muss, bietet das Landratsamt Neustadt dieses Jahr die Grüngutentsorgung bereits ab 23. Februar an.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind dann nur noch die schonenden Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen zulässig. Um eine geordnete Entsorgung zu ermöglichen, soll das Grüngut vorzeitig am Standort „Kläranlage“ angeliefert und abgelagert werden.

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