Bis zum ersten Dezemberwochenende haben die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neustadt/WN daher noch die Möglichkeit, ihre Grünabfälle über die aufgestellten Grünabfallcontainer zu entsorgen. Die Grünabfallcontainer und -sammelstellen dürfen jedoch nur von Personen genutzt werden, die eine Biotonne angemeldet haben.

Wer die Ermäßigung zwecks Eigenkompostierung in Anspruch nimmt, darf nur groben Astschnitt bringen – Rasenschnitt, Laub, Pflanzenreste usw. müssen auf dem eigenen Grundstück verwerten werden. Auch die Beauftragung eines Hausmeisterservices stellt hier keine Ausnahme dar.

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Zeitnahe Leerung

Mit dem Ende der Saison werden die Container zeitnah durch die Entsorgungsbetriebe geleert und abgezogen. Später anfallende Gartenabfälle müssen selbst über private Entsorgungsbetriebe entsorgt werden. Wie jedes Jahr wird der Beginn der Saison 2024 frühzeitig durch das Landratsamt bekannt gegeben.

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Wer Grünabfälle nach der Entleerung der Grüngutcontainer illegal ablagert oder gegen die Anlieferungsvorschriften für Eigenkompostierer verstößt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.