Weiden. Das Tiefbauamt der Stadt Weide weist nach wiederholten Anwohnerbeschwerden über nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Gartenabfällen an den Sammelstandorten auf Folgendes hin.
An den Gartenabfallsammelstellen können Rasenschnitt, Laub, Blumenabfälle, Hecken- und Baumschnitt (Äste und Stämme bis maximal 15 Zentimeter Durchmesser) angeliefert werden.
Das kommt nicht zur Sammelstelle
Nicht angeliefert werden dürfen Küchenabfälle (Entsorgung über Biomülltonne oder Eigenkompostierung), nicht zerkleinerte Wurzelstöcke (kostenpflichtige Anlieferung bei Entsorgungsfirmen), behandeltes Holz oder Bauholz (wie Pergolen, Zäune, Gartenmöbel), Kleintierstreu (Restmülltonne), Gartenabfälle aus Land- und Forstwirtschaft, Gärtnereien und öffentlichen Anlagen, sowie pflanzliche Abfälle, die in Mengen von mehr als ein Kubikmeter am Tag anfallen. Diese Grünabfälle können direkt bei Entsorgerfirmen angeliefert oder von diesen abgeholt werden.
Außerdem bittet das Tiefbauamt zu beachten, dass die Gartenabfälle rein sind. Das bedeutet eine Anlieferung ohne Plastiktüten, Draht, Schnur, Kartons oder Ähnliches. Jede Verunreinigung behindert den Kompostiervorgang, vermindert die Qualität des Kompostes und verursacht zusätzliche Kosten. Als Anliefermenge ist maximal ein Kubikmeter pro Tag erlaubt.
Müll in die Tonne – nicht daneben
Gartenabfälle dürfen nicht neben den dafür vorgesehenen Behältern abgelagert werden. Die Sammelbehälter und Sammeleinrichtungen dürfen nur von den Überlassungsberechtigten aus dem Stadtgebiet von Weiden in Anspruch genommen und benutzt werden.
Anlieferungen sind täglich außer an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr möglich.
Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung im städtischen Bauhof/Gärtnerei unter der Rufnummer 0961/3901912 oder im Internet auf der Seite der Stadt Weiden.

