Um in den Genuss dieser staatlichen Förderung zu kommen, müssen die Vereine ihre Anträge bis spätestens Montag einreichen. Die Anträge sind verbindlich und nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um eine strikte Ausschlussfrist. Für die Antragsstellung und weitere Informationen steht das Antragsformular auf der Homepage von Neustadt zur Verfügung.