Die Stadtverwaltung der Stadt Weiden informiert über den Vollzug des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) an folgenden Tagen:

  • Volkstrauertag am 14.11.2021
  • Buß- und Bettag am 17.11.2021
  • Totensonntag am 21.11.2021

Aufgrund des Feiertagsgesetzes sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, verboten. Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Die Beschränkung gilt am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag und am Totensonntag jeweils von 2 Uhr bis 24 Uhr.

Werbung
Advertorial normal
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial

So sind an den „stillen Tagen“ insbesondere der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten, die diesen Tagen nicht entsprechende Musik in Diskotheken, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen unzulässig.

#1 beispiel in-article