Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich wahlberechtigte Unionsbürger mit Wohnsitz im Stadtgebiet Schwandorf bis spätestens 19. Mai in das Wählerverzeichnis im Einwohnermeldeamt der Stadt Schwandorf, Zimmer 120, Spitalgarten 1, eintragen lassen.

Das dazugehörige Formular und ein Merkblatt gibt es hier oder im Einwohnermeldeamt der Stadt Schwandorf selbst. Der Antrag kann auch per Post gesendet werden.

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