Weiden. Sehr beliebt, weil scheinbar billig, ist es bei manchen Waldbesitzern, Waldwege vor dem nächsten Holzhieb mit Dachziegeln oder Straßenaufbruch aufzufüllen. Dass es sich um eine illegale Abfallentsorgung handeln kann, die unter Umständen sehr teuer zu stehen kommt, ist vielen dabei gar nicht bewusst.

Um die engen Rahmenbedingungen aufzuzeigen, unter denen Recyclingmaterial in der freien Natur ausgebracht werden darf, hat das bayerische Umweltministerium die fachlichen und gesetzlichen Vorgaben in einem Merkblatt zusammengefasst.

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Gänzlich ausgeschlossen ist es demnach, dass Bauschutt, wie die bereits erwähnten Dachziegel, ohne vorherige Sortierung, Zerkleinerung und Nachweis der Schadstofffreiheit zum Befestigen von Wegen in Wald und Feld hergenommen wird. Um den Überblick über die Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben zu behalten und, um zu vermeiden, dass es zu unliebsamen Überraschungen in Form von Bußgeldbescheiden oder teuren Anordnungen zum Rückbau kommt, sollten Eigentümer vor dem Wegebau mit den zuständigen Forst-, Landwirtschafts- oder Umweltämtern Kontakt aufnehmen.

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Das Umweltamt Weiden stellt das Merkblatt auf der Homepage der Stadt zum Download zur Verfügung.