Weiden. Die Stadt informiert darüber, dass der Aschermittwoch ein sogenannter „stiller Tag“ ist. 

Aufgrund des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21. Mai 1980 (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 2013(GVBl S. 402) sind an diesem Tag verboten: Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der diesem Tage entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist. Die Beschränkung gilt von 2 Uhr bis 24 Uhr.

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So sind an den „stillen Tagen“ insbesondere der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten, die diesen Tagen nicht entsprechende Musik in Diskotheken, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen unzulässig.

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