Das Landratsamt Neustadt/WN erinnert an die bis 31. Mai 2022 bestehende Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen für die Verleihung des Umweltpreises. Wie bereits berichtet, vergibt der Landkreis Neustadt/WN auch für die Jahre 2020 und 2021 wieder einen Umweltpreis.
Die Vergabe kann an einen, im Höchstfall an drei Preisträger erfolgen. Der Umweltpreis wird in Form einer Urkunde verliehen und ist mit insgesamt maximal 3.000 Euro dotiert.
Richtlinien für die Preisvergabe
Nach den Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises kommen als Preisträger Personen oder Personengruppen infrage (also Einzelpersonen genauso wie Vereine, Gruppen und sonstige Organisationen), die sich in den Jahren 2020 und 2021 besondere Verdienste um Natur und Umwelt erworben haben. Mit dem Umweltpreis soll beispielhaftes Handeln auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes im Bereich des Landkreises ausgezeichnet werden.
Einem Preisträger soll innerhalb von zehn Jahren für die gleiche Leistung nur einmal der
Umweltpreis verliehen werden. Das Vorschlagsrecht steht jeder natürlichen Person, jeder juristischen Person sowie jeder Personengruppe zu. Der Vorschlag ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen und muss begründet werden, zum Beispiel durch Fotos, Zeitungsberichte oder Ähnliches.
Der Umfang des Vorschlages soll inklusive der Anlagen fünf Seiten nicht überschreiten.
Vorschläge können bis spätestens 31.05.2022 beim Landratsamt Neustadt/WN, Sachgebiet 35, Postfach 1260, 92657 Neustadt/WN oder unter Abfallwirtschaft@neustadt.de eingereicht werden. Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

