Im Internet werden Reservierungen zu überteuerten Preisen angeboten, doch der Einlass in ein Festzelt ist damit nicht garantiert. Viele Wiesn-Wirte behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, nur Besucherinnen und Besucher einzulassen, die die Reservierung direkt bei ihnen gebucht haben. „Wie bei Ticketzweitmärkten üblich, sind für Verbraucher betrügerische Angebote oft nur schwer zu erkennen“, warnt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wichtig ist daher, nur offizielle Stellen zu nutzen.“

Über das offizielle Online-Portal der Wirte haben Oktoberfest-Besucher die Möglichkeit, ihre Reservierungen zu verkaufen, wenn sie sie nicht wahrnehmen können.

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Kurzentschlossene finden hier seriöse Angebote, die geprüft wurden. „So können Sie sich vor Abzocke mit überteuerten und ungültigen Reservierungen zu schützen“, rät Halm.

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