Über das Grundgesetz wacht ja bekanntlich das Verfassungsgericht. Dessen Befugnisse sind in einem eigenen Gesetz festgelegt. Weil diese Grundlagen nicht im Grundgesetz stehen, sind Änderungen mit einfacher Stimmenmehrheit im Bundestag möglich. Verfassungsgericht und Befugnisse gehören ins Grundgesetz. Die Schuldenbremse hat es ins Grundgesetz geschafft. Wo bleibt dafür das Engagement, fragen sich die Senioren. Deshalb erinnert heute so Vieles an 1933. Es gilt die Erkenntnis: Keine Zukunft vermag gutzumachen, was wir in der Gegenwart versäumen!
Hoffnung gibt das zunehmende gewerkschaftliche Gewicht. Die Tarifauseinandersetzungen, wie zuletzt bei den Stationierungsstreitkräften, haben 2023 einen Zuwachs in Ver.di von 193.000 Neuaufnahmen und im DGB von über 400.000 nach sich gezogen. Es gilt
dranzubleiben. Für die Seniorinnen und Senioren ist klar: Solidarität geht nicht in Rente!
Glückwünsche überbrachte Haberzeth im Namen der Senioren an Beate Schümann. Seit über 40 Jahren ist sie der Rückhalt im Ver.di Büro in Weiden. Ein Blumenstrauß brachte die Wertschätzung zum Ausdruck. Ihr Einsatz unterstützt an vielen Stellen die
Handlungsfähigkeit in der Seniorenvertretung.

