Weiden. Das Urteil im Prozess um die Mutter, die die Fentanyl-Pflaster ihres Sohnes an Drogenabhängige verkauft hat, ist gefallen. Die 56-Jährige hatte über Jahre hinweg Schmerzpflaster illegal besorgt und verkauft. Jetzt muss sie für Sechs Jahre hinter Gitter. 

Es war ein aufsehenerregender Prozess. Über mehrere Jahre hatte Jutta M. Ärzte hintergangen um so an Rezepte für Schmerzpflaster zu kommen. Eigentlich für ihren krebskranken Sohn gedacht, besorgte sie bei 24 Ärzten in und um Weiden mit einem genauen Plan immer wieder Nachschub. In 183 Fällen soll sie sich die Fentanyl-Pflaster besorgt haben. Jeder der Ärzte dachte, er sei der behandelnde Arzt oder die Vertretung. Die Pflaster, die ihr Sohn nicht benötigte verkaufte sie für 100 Euro pro Stück oder in kleineren „Portionen“.

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Dass das Ganze so lange gut ging ist selbst dem Gericht ein Rätsel. Jetzt wurde Jutta M. von Richter Walter Leupold und seinen Kollegen zu sechs Jahren Haft verurteilt.

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Wenige mildernde Umstände – Geständnis von Vorteil

[Update] Das Urteil ist gefallen: Richter Leupold verurteilte die Angeklagte Jutta M. zu sechs Jahren Haft. Die Richter hatten sich hier genau auf die Mitte geeinigt, zwischen dem was Staatsanwalt Rene Doppelbauer und Verteidiger Tobias Konze gefordert hatten. Vor allem das Geständnis der Angeklagten Jutta M. ist in diesem Fall sehr wertvoll, wie auch Staatsanwalt Rene Doppelbauer betont:

Es wäre schwierig geworden ohne ihr Geständnis.

Jedoch kann man eindeutig feststellen, dass hier eine hohe kriminelle Energie vorhanden ist, wie man auch schon an der langen Vorstrafenliste der Angeklagten sieht. „Zu betonen ist aber auch, dass der Sohn von Jutta M. den Highscore beim LKA gesprengt hat“, betont Staatsanwalt Doppelbauer weiter.  Auch für das LKA war die Auswertung des Tests eine Premiere, denn solche Werte hat es bisher noch nicht gegeben. „Umso schöner ist es zu sehen, dass er jetzt anscheinend schon drogenfrei leben kann, wie man bei der Verhandlung sehen konnte,“ so der Staatsanwalt weiter. Aus diesen Gründen plädierte Staatsanwalt Doppelbauer auch auf den obersten Rahmen der Strafe: Sechs Jahre und sechs Monate.

Verteidiger Tobias Konze appelliert auf „Mutter-Herz“

Verteidiger Tobias Konze sah das ein bisschen anders, denn er forderte, sich an der untersten Grenze des Strafrahmens, den fünf Jahren und sechs Monaten zu orientieren. „Es ist nicht außer Acht zu lassen, dass sie es getan hat. Sie hatte die Fentanyl-Pflaster in Besitz, hat damit Handel getrieben und sie an ihren Sohn abgegeben“, bestärkt Rechtsanwalt Konze.

Aus seiner Sicht ist aber auch nicht zu vergessen, dass der Sohn durch seinen Schmerz und durch seine Sucht an das „Mutter-Herz“ appelliert und die Mutter so in eine Richtung getrieben hatte. Auch ist laut Konze zu beachten, dass die Angeklagte ein Geständnis eingeräumt hat. Aus diesem Grund forderte er, die mildere Strafe.

2.666 Fentanyl-Pflaster anstelle der gesetzlichen 459

Auch Vorsitzender Richter Walter Leupold sieht ihre 20 Vorstrafen als negativen Aspekt an, gerade weil sie auch den Handel mit den Fentanyl-Pflastern begonnen hat, als sie noch auf Bewährung war. „Das „Ärzte- und Apotheken-Hopping“ hat sie trotzdem geschickt gemacht. Ohne das Geständnis wäre es schwieriger geworden Jutta M. auf die Schliche zu kommen“, betont Richter Leupold.

„Vor allem hat sie ihrem Sohn damit auch nicht geholfen, nein sie hat ihm geschadet, ihn fast noch vergiftet“, wie Richter Leupold schildert. Rund 2.666 Fentanyl-Pflaster besorgte sich Jutta M. von 24 Ärzten und aus 13 Apotheken.  Laut Richter Leupold hätte ihr Sohn bei richtiger Verwendung  aber nur 459 Pflaster erhalten dürfen, innerhalb dieser dreieinhalb Jahre.

Dafür gibt es die Sozialkassen aber nicht, dass man die Sucht des Sohnes bedient und auch noch Handel damit treibt,

schimpft Richter Leupold weiter. Es gibt aber auch einige Punkte, die dazu beigetragen haben, dass die Angeklagte eine so „milde Strafe“ erhalten hat, weiß Richter Leupold. Nicht nur ihre eigene Sucht und ihre sehr schlimme Kindheit berücksichtigten die Richter bei der Strafmilderung, sondern auch die vernünftige Entscheidung alles zu beichten.

Hätte die Angeklagte kein Geständnis abgegeben, würden wir jetzt von neun Jahren sprechen und nicht von sechs,

so Leupold. „Denn man darf nicht vergessen, dass so ein Pflaster 150 Mikrogramm Fentanyl enthält und diese Dosis ausreicht, 70 unerfahrene und nicht resistente Menschen zu töten.“

Die Angeklagte Jutta M. nahm das Urteil gefasst auf, denn sie will ein neues Leben beginnen und Weiden den Rücken kehren. Nach den Plädoyers hatte sie noch unter Tränen beteuert: „Es tut mir Leid. Ich wollte auf keinen Fall, dass jemand zu Schaden kommt – vor allem nicht mein Sohn!“ Bis September sitzt Jutta M. ihre Strafe zum Teil noch ab. Danach geht es für sie erst einmal zwei Jahre lang auf Therapie. Die restliche Zeit verbringt sie dann noch im Gefängnis.