Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Landratsamtes Schwandorf wurden in der Küche weder lebende noch tote Mäuse noch sonstige Schädlinge vorgefunden.

Die Wirtsleute werden inzwischen von Anwalt Christof Hubmann (Regensburg) vertreten: „Dies wird aufs Schärfste dementiert.“ Die Polizeimeldung sei geeignet gewesen, den Ruf und das Geschäft seiner Mandanten zu schädigen, so der Anwalt. Offenbar hatte ein Mitarbeiter des Landratsamtes zu den Polizisten vor dem Anwesen derartiges gesagt. Die Polizei, die später die Meldung absetzte, sei selbst nie im Gebäude gewesen.

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Inzwischen vollständig wieder in Betrieb

Die Polizei Schwandorf hatte die Kontrolle am Donnerstag, 20. Juni, durchgeführt. Bei der Überprüfung der Gaststätte wurden Hygienemängel sowie Verstöße nach dem Gaststätten- und Jugendschutzrecht festgestellt. So war in der Gaststätte ein Getränkeautomat aufgestellt, in dem alkoholische Getränke zum Verkauf angeboten wurden. Dieser Getränkeautomat hätte über eine technische Einrichtung verfügen müssen, dass Minderjährige keinen Alkohol daraus entnehmen können.

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Das Resultat waren eine sofortige Betriebsuntersagung sowie die Ahndung von Verstößen nach dem Gaststätten-, Jugendschutz- und Lebensmittelrecht. Inzwischen ist das Wirtshaus wieder voll in Betrieb.