Gemäß Artikel 10 des Vertrages vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze haben beide Staaten alle zehn Jahre die Grenzzeichen an der Staatsgrenze zu überprüfen und die dabei festgestellten Mängel zu beheben.
Das tschechische Landesvermessungsamt wird im Jahr 2022 im Auftrag der Ständigen deutsch-tschechischen Grenzkommission Vermessungsarbeiten an der deutsch-tschechischen Staatsgrenze durchführen. Die diesjährigen Geländearbeiten finden im Zeitraum von 14. März bis voraussichtlich 30. November 2022 im Grenzabschnitt VI statt. In Verbindung mit der Überprüfung der Grenzzeichen wird beiderseits der Staatsgrenze ein ein Meter breiter Geländestreifen von Bewuchs freigehalten.

