„In den letzten Tagen habe ich einige Mails aus der Bevölkerung bekommen, in denen die Anwohnerinnen und Anwohner anmerken, dass Sträucher und Äste von Nachbarn auf ihr Grundstück oder auf Straßen und Gehwege ragen und dadurch zum Teil den Verkehr behindern“, erzählt Bernhard Michl vom Ordnungsamt Neustadt/WN. Auch dem Bauhof sei dies aufgefallen, so Leiter Alexander Lang. „Der Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum kann Fußgänger und Radfahrer gefährden, da Gehsteige dadurch verengt werden.“

Überhängende Äste würden auch die Sicht auf den Straßen einschränken und Laternen, Verkehrsschilder und Straßennamenschilder verdecken. Die Situation erstrecke sich über das komplette Stadtgebiet. „Die meisten Beschwerden erreichen uns per Mail“, berichtet er, „wir kümmern uns anschließend darum, die Grundstückseigentümer anzuschreiben und ihnen eine Frist zur Kürzung des Überwuchses zu setzen“. Weiter merkt Bernhard Michl an, dass die Kürzung mit Ablauf der Frist überprüft wird, bei Nichteinhalten eine Firma mit dem Schnitt beauftragt und dies dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werde.

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Pflegeschnitt ist erlaubt

Demnach appellieren Stadt und Bauhof an die Grundstückseigentümer, ihr Gehölz an den Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden, um so Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer nicht zu gefährden. „Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30.
September zwar den radikalen Schnitt von Bäumen und Sträuchern, um die Fortpflanzung vieler Tierarten zu schützen“, weiß Michl, „ein Formschnitt oder sogenannter Pflegeschnitt ist jedoch immer möglich, vor allem, wenn Gefahr im Verzug ist.“

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