Die Anmeldung für das Schuljahr 2022/2023 findet in der Schuleinschreibungswoche von Montag, den 14.03.2022 bis Freitag, den 18.03.2022 von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr statt. Anzumelden sind alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthaltsort im Schulsprengel der Grundschule Neustadt/WN, die im Schuljahr 2022/2023 erstmals schulpflichtig werden. Dies trifft zu, wenn sie am 30. September 2022 mindestens sechs Jahre alt sind.

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind eingeschult werden soll und teilen der Schule bis 11. April schriftlich mit, wenn sie die Einschulung um ein Jahr verschieben möchten.

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Mitgebracht werden muss:

  • die Geburtsurkunde des Kindes beziehungsweise das Familienstammbuch
  • Bogen des Kindergartens „Informationen für die Grundschule“
  • eventuell ein vorhandener Sorgerechtsbeschluss
  • eventuell ein Zurückstellungsbescheid
  • bei nichtdeutscher Staatsbürgerschaft: Pass und Meldebescheinigung
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