Aktuell herrscht bei den Bewohnern des Sanierungsgebiets Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt in Neustadt Verunsicherung aufgrund von Schreiben des Amtsgerichts Weiden. Diese Briefe informieren über die Eintragung der Immobilien ins Grundbuch, woraus Fragen seitens der Anwohner resultieren. Der Bürgermeister von Neustadt, Sebastian Dippold, stellt nun klar, dass diese Verwirrung durchaus nachvollziehbar sei, da das betreffende Sanierungsverfahren schon länger zurückliege und das Schreiben in sehr formellem Deutsch abgefasst ist.

Grundbuch-Eintragung als Sanierungsfolge

Die Eintragungen im Grundbuch werden durch das Amtsgericht als Teil der Umsetzung der Sanierungssatzung vorgenommen. Etwa 240 Anwesen sind davon betroffen, wobei die Aktion noch nicht abgeschlossen ist. Die Kommunikation dazu kommt direkt vom Grundbuchamt, wobei nicht alle Bewohner bereits entsprechend informiert wurden.

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Vorbehaltsrecht der Stadt bei Immobilienverkäufen

Mit der Eintragung ins Grundbuch erhält die Stadt Neustadt das Vorkaufsrecht für die Immobilien innerhalb des Sanierungsgebiets. Bürgermeister Dippold betont jedoch, dass die Stadt keine Anwesen zum Verkauf zwingen oder jemandem sein Eigentum wegnehmen würde. Ein Vorkauf wäre nur mit angemessenen öffentlich-rechtlichen Gründen möglich und sei bisher nicht praktiziert worden.

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Förderungsmöglichkeiten für Anwohner

Der Vermerk im Grundbuch zieht auch positive Aspekte für die Betroffenen nach sich. So weist Christian Schell, verantwortlich für die Stadtentwicklung in Neustadt, auf die Möglichkeit hin, städtebauliche Fördergelder zu beantragen. Zudem existiert ein kommunales Förderprogramm, das sich unter anderem auf Fassaden- und Fenstersanierungen bezieht.

Öffentlichkeitsbeteiligung im Sanierungsprozess

Der Prozess der Sanierung ist bereits seit 2021 in Gang, mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung und Informationen auch über Flyer und das Internet. Die Sanierungssatzung selbst wurde durch den Stadtrat am 8. November 2023 festgelegt und verbindlich gemacht.