Weiden. Andreas Faltlhauser ist der transplantationsbeauftragte Arzt der Kliniken Nordoberpfalz AG. Er spricht über das sensible Thema Organspende und was man gegen den Rückgang der Spender tun kann.

Jede der Intensivstationen am Klinikum Weiden sowie die Intensivstation am Krankenhaus Tirschenreuth hat einen eigenen transplantationsbeauftragten Arzt. Am Klinikum Weiden ist das Andreas Faltlhauser. Zusammen mit einem Team von Spezialisten steht er den Angehörigen zur Seite, wenn ein Patient einen Hirntod erleidet.

Werbung
Advertorial mit Button
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial
mehr erfahren

„Besonders geschulte Mitarbeiter unterstützen die Angehörigen in dieser emotionalen Ausnahmesituation und führen die immer sehr schwierigen Gespräche“, erklärt Andreas Faltlhauser. Die Angehörigen können auch immer auf geistlichen Beistand oder auf die Hilfe von einer Psychologin zurückgreifen.

#1 beispiel in-article

Zahl der Spender bundesweit zurückgegangen

Die Zahl der Spender ist im vergangenen Jahr bundesweit zurückgegangen. In Andreas Faltlhauser Augen liegt das daran, dass die Krankenhäuser zwar dazu verpflichtet sind potentielle Organspender zu melden, das aber in den seltensten Fällen auch wirklich tun. Anders am Klinikum in Weiden. Hier wird jeder Fall gemeldet, wie Andreas Faltlhauser berichtet.

Im Durchschnitt sterben in den Häusern der Kliniken Nordoberpfalz AG pro Jahr etwa acht Patienten an Hirntod. Häufig handelt es sich dabei um Patienten, die eine Hirnblutung, einen Schlaganfall oder einen Herzkreislaufstillstand erlitten haben.

Strenge Regeln zu beachten

Unabhängig warum es zum Hirntod kam, schreibt das Transplantationsgesetz strenge Regeln für die Feststellung vor. Zwei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte müssen eine klinische Untersuchung durchführen. Wichtig hierbei ist, dass einer der Ärzte ein Facharzt für Neurologie ist. Nach der Untersuchung müssen die Ärzte den Hirntod technisch nachweisen, zum Beispiel durch eine CT-Untersuchung. Wenn auch bei dieser der Hirntod festgestellt wird, gilt der Patient nach deutschem Recht als verstorben.

Diese Feststellung ist die Grundvoraussetzung für eine Organspende. Ohne nachgewiesenen Hirntod kann keine Organspende erfolgen. Die fachlich korrekte Durchführung der Hirntoddiagnostik wird durch Mitarbeiter der „Deutschen Stiftung Organtransplantation“ (DSO), einem gemeinnützigen Verein, der mit der Organisation der Organspende in Deutschland beauftragt ist, überprüft. Erst wenn auch hier nach dem Vier Augen-Prinzip alle Befunde und Abläufe erneut kontrolliert wurden, kann eine Organspende erfolgen.

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Ein Organspendeausweis, in dem der Patient seine Wünsche dokumentiert, ist von großer Bedeutung. Aber auch eine Willensäußerung im Rahmen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht ist hilfreich. Doch leider zeigt sich immer wieder, dass dieses Thema in der Nordoberpfalz in der Öffentlichkeit noch immer nicht gut verankert ist. Nur ganz wenige Patienten haben einen Organspenderausweis. Auf diesem kann man auch die Ablehnung einer Spende explizit dokumentieren.